Einführung gestaffelter Zuschüsse im Einbruchschutz
Mit dem Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) und Mietern. Ab sofort gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 % (vorher 10 %) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude.
